Statuten des Bewerbs 2023

Richtlinien für die Vergaben des Ingeborg-Bachmann-Preises 2023 von 28. Juni bis 2. Juli 2023.

1. Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee stiftet den Ingeborg-Bachmann-Preis 2023 in der Höhe von 25.000 Euro.

2. Der Preis wird anlässlich, der „Tage der deutschsprachigen Literatur“, die von der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und dem ORF-Landesstudio Kärnten veranstaltet werden, durch eine Jury vergeben.

3. Die Jury besteht aus mindestens 7 Publizistinnen, Kritiker*innen, Wissenschaftler*innen und Schriftsteller*innen. Die Auswahl der Jurymitglieder treffen Vertreter*innen der Veranstalter*innen.

4. Für die Verleihung des Preises kommen maximal 14 Autor*innen in Betracht. Diese Autor*innen werden von den Mitgliedern der Jury begründet vorgeschlagen und von den Veranstalter*innen der “Tage der deutschsprachigen Literatur" nach Klagenfurt am Wörthersee eingeladen. Träger*innen früherer, in diesem Rahmen erhaltener Preise und Stipendien können erneut teilnehmen und prämiert werden. Ausgenommen von einer neuerlichen Teilnahme sind Träger*innen des Ingeborg-Bachmann-Preises.

5. Es muss jederzeit öffentlich erkennbar sein, welche/r Autor*in durch welche/n Juror*in vorgeschlagen wurde.

6. Die Veranstalter*innen stellen eine/n neutrale/n Moderator*in, die/der jedoch nicht Mitglied der Jury ist und kein Stimmrecht hat. Die eingeladenen Autor*innen treten in der durch das Los bestimmten Reihenfolge an und lesen vor Jury, Publikum und Medien, einschließlich Rundfunk, Fernsehen und Internet aus eigenen, unveröffentlichten (auch nicht teilveröffentlichten) Manuskripten (Roman, Erzählung). Die Auslosung findet am 28. Juni 2023 bei der Eröffnung statt. Laut § 8 UrhG ist ein Werk veröffentlicht, “sobald es mit Einwilligung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist" (auch eine Ausstrahlung in Hörfunk oder Fernsehen gilt daher als Veröffentlichung). Das Werk gilt auch dann als Veröffentlichung, wenn es in einer bearbeiteten Form (auch Übersetzung) im vorstehenden Sinn bereits veröffentlicht war. Weiters sind jene Texte ausgeschlossen, die bereits bei vergleichbaren Wettbewerben eingereicht wurden. Werke, die ausschließlich an individuell bezeichnete Rezensenten zum Zweck der Rezension übermittelt wurden (Leseexemplare), gelten als veröffentlicht im vorstehenden Sinn. Jede/r Autor*in liest bis zu maximal 25 Minuten. Auf jede Lesung folgt eine Diskussion der Jury. In diese Diskussion kann der/die betreffende Autor*in auf Wunsch eingreifen und zur Kritik der Jury Stellung nehmen. Dem/der Autor*in steht auch das Schlusswort zu.

7. Die Veranstaltung wird insbesondere live im Satellitenprogramm 3sat, in assoziierten Medien und als Livestream im Internet übertragen. Darüber hinausgehende Nutzungen werden im Rahmen direkter Vereinbarungen mit dem/der Autor*in geregelt.

8. Zur Vorbereitung der Preisvergabe bei den Tagen der deutschsprachigen Literatur ermittelt die Jury, nachdem alle Lesungen und Diskussionen abgeschlossen sind, unter rechtlicher Aufsicht eine Punkteliste, die als Grundlage zur Verleihung der Preise, davon ausgenommen der Publikumspreis, dient. Der Autor/Die Autorin mit der höchsten Punkteanzahl erhält den Ingeborg-Bachmann-Preis. Folgend werden die Teilnehmer*innen mit den nächst höheren Punktezahlen mit den weiteren Preisen, gestaffelt nach der Dotation, ausgezeichnet. Sollten zwei Autor*innen dieselbe Punkteanzahl erreichen, erfolgt unter diesen in der Schlussveranstaltung eine Stichwahl von Seiten der Jury, eine Stimmenthaltung ist nicht möglich. Die Mitglieder der Jury haben während der gesamten Veranstaltung, die der Ermittlung der Preisträger*innen dient, Anwesenheitspflicht, ausgenommen begründete Abwesenheit infolge Krankheit, höherer Gewalt und Ähnlichem. Tritt ein solcher Umstand ein, bleibt es den Veranstalter*innen vorbehalten, einen Modus zu finden, um eine Durchführung des Bewerbes zu garantieren, die dem Statut weitestgehend entspricht.

9. Die Autor*innen sind verpflichtet, bis einschließlich 01. Mai 2023 (Datum des Poststempels) die Manuskripte als Word-Datei, als Computerausdruck und auf Datenträger (USB-Stick) per Einschreiben dem ORF Landesstudio Kärnten zu übermitteln. Der bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Text muss mit dem in der öffentlichen Lesung vorgetragenen Text übereinstimmen. Abzüge der Manuskripte erhalten die Mitglieder der Jury und der/die Moderator*in. Das Urheberrecht bleibt in jedem Fall beim/bei der Autor*in. Die Autor*innen räumen dem ORF übertragbare Nutzungsrechte an sämtlichen Urheber- und Leistungsschutzrechten zur beliebig oftmaligen, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzung für Zwecke der öffentlichen Vorführung, für Ausstrahlungen in jedem technischen Verfahren sowie für die Zurverfügungstellung auf Online-Plattformen (inkl. Download) ein. Mitumfasst ist das Recht der generellen Promotion all-media. Der/die Autor*in verpflichtet sich, bis 10. Mai 2023 ein Filmportrait mit einer Mindestdauer von 2 Minuten 30 Sekunden und einer Höchstdauer von 3 Minuten mit Partnersendern von 3sat oder in Eigenregie zu erstellen. Diese Filmportraits können durch den ORF bzw. einem von diesem autorisierten Dritten insbesondere zur beliebig oftmaligen, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzung für Zwecke von Ausstrahlungen in jedem technischen Verfahren und für die Zurverfügungstellung auf Online-Plattformen (inkl. Download) genutzt werden. Die Autor*innen erklären sich einverstanden, nach der Lesung, nach Absprache mit der Redaktion, dem ORF-Kärnten für Live-Gespräche zur Verfügung zu stehen. Darüber hinausgehende Nutzungen werden im Rahmen direkter Vereinbarungen mit dem/der Autor*in geregelt.

10. Die Veranstalter*innen haben über die geregelten Punkte hinaus die Möglichkeit, Dokumentationen (z.B. in Buchform, als Video, als App für Smartphones u.a.) selbst oder über Auftrag herauszugeben, sowie die Texte (in Originalsprache oder in Übersetzung) uneingeschränkt, insbesondere zu beliebig oftmaligen, zeitlich und territorial unbeschränkten Ausstrahlungen in jedem technischen Verfahren und Zurverfügungstellung auf Online-Plattformen (wie z.B. inkl. Download) zu verwenden. Die gelesenen Texte sind dafür auf Wunsch der Veranstalter*innen und ohne Honorar zur Verfügung zu stellen. Das Urheberrecht bleibt beim/bei der Autor*in. Für die obengenannten Veröffentlichungen stellen der/die Autor*in den Veranstalter*innen ein professionelles Farbfoto in Druckqualität (kein Passfoto!) von sich honorarfrei und unbegrenzt urheberrechtsfrei zur Verfügung. Darüber hinausgehende Nutzungen der Texte und des Farbfotos werden in direkter Vereinbarung mit dem/der Autor*in geregelt.

bachmannpreis.orf.at

www3sat.de

11. Die vorliegenden Richtlinien sind für die Mitglieder der Jury und die eingeladenen Autor*innen verbindlich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12. Die Veranstalter*innen behalten sich vor, pandemie- oder endemiebedingte Änderungen in den Richtlinien zur Vergabe des Ingeborg-Bachmann-Preises vorzunehmen.