1. Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee stiftet den Ingeborg-Bachmann-Preis-spezial 2021 in der Höhe von 25.000 Euro.
2. Der Preis wird anlässlich der „Tage der deutschsprachigen Literatur“, die von der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und dem ORF-Landesstudio Kärnten veranstaltet werden, durch eine Jury vergeben.
3. Die Jury besteht aus mindestens 7 Publizist/-innen, Kritiker/-innen, Wissenschaftler/-innen und Schriftsteller/-innen. Die Auswahl der Jurymitglieder treffen Vertreter der Veranstalter.
4. Für die Verleihung des Preises kommen maximal 14 Autorinnen/Autoren in Betracht. Diese Autorinnen/Autoren werden von den Mitgliedern der Jury begründet vorgeschlagen und von den Veranstaltern der “Tage der deutschsprachigen Literatur" unter Einhaltung aller Coronavirus-Schutzmaßnahmen besucht.
Trägerinnen früherer, in diesem Rahmen erhaltener Preise und Stipendien, können erneut teilnehmen und prämiert werden. Ausgenommen von einer neuerlichen Teilnahme sind Trägerinnen des Ingeborg-Bachmann-Preises.
5. Es muss jederzeit öffentlich erkennbar sein, welche/r Autor/-in durch welche/n Juror/-in vorgeschlagen wurde.
6. Ablauf der Veranstaltung:
Die Veranstalter stellen eine/n neutrale/n Moderatorin, die/der jedoch nicht Mitglied der Jury ist und kein Stimmrecht hat. Die eingeladenen Autorinnen treten in der durch das Los bestimmten Reihenfolge an. Die Auslosung findet am 16. Juni 2021 bei der Eröffnung live im Internet statt. Die Lesungen wurden zuvor als Video aufgezeichnet (nach Vorgabe der Veranstalter) und werden bei der Veranstaltung im Rundfunk, Fernsehen und Internet verbreitet. Es handelt sich dabei um Beiträge aus eigenen, unveröffentlichten (auch nicht teilveröffentlichten) Manuskripten (Roman, Erzählung). Laut § 8 UrhG ist ein Werk veröffentlicht, “sobald es mit Einwilligung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist" (auch eine Ausstrahlung in Hörfunk oder Fernsehen gilt daher als Veröffentlichung). Das Werk gilt auch dann als Veröffentlichung, wenn es in einer bearbeiteten Form (auch Übersetzung) im vorstehenden Sinn bereits veröffentlicht war. Weiters sind jene Texte ausgeschlossen, die bereits bei vergleichbaren Wettbewerben eingereicht wurden. Werke, die ausschließlich an individuell bezeichnete Rezensenten zum Zweck der Rezension übermittelt wurden (Leseexemplare), gelten als veröffentlicht im vorstehenden Sinn. Jede/r Autorin liest bis zu maximal 25 Minuten. Auf jede Lesung folgt eine Diskussion der Jury. In diese Diskussion kann der/die betreffende Autorin auf Wunsch eingreifen und zur Kritik der Jury Stellung nehmen. Dem/der Autorin steht auch das Schlusswort zu (die Teilnehmer werden via Skype zugeschaltet). Etwaige Leitungsunterbrechungen liegen nicht in der Verantwortung der Veranstalter. Lesung und Diskussion sollen die Dauer von 55 Minuten nicht überschreiten.
7. Die Veranstaltung wird live im Satellitenprogramm 3sat, in assoziierten Medien und als Livestream im Internet übertragen.
8. Zur Vorbereitung der Preisfindung bei den Tagen der deutschsprachigen Literatur ermittelt die Jury in einer nicht öffentlichen Abstimmung eine Shortlist, bestehend aus sieben preiswürdigen Autorinnen/Autoren. Die Ermittlung des/der Preisträgers/in erfolgt dann in offener Abstimmung. Die Mitglieder der Jury sind verpflichtet, ihre Vorschläge für die Zuerkennung des Preises öffentlich, auch via Fernsehen, Hörfunk und Internet zu begründen. Im ersten Wahlgang dürfen von den Jurymitgliedern jene Autor*innen, die von ihnen laut Punkt 5 dieser Richtlinie zur Teilnahme an diesem Wettbewerb vorgeschlagen und eingeladen wurden, nicht für die Zuerkennung des Preises vorgeschlagen werden.
Erreicht kein/e Autor/-in die absolute Mehrheit, so ist eine engere Abstimmung vorzunehmen; Bei dieser Abstimmung werden jene Autor/-innen ermittelt, die die beiden höchsten Stimmenanzahlen auf sich vereinen. Unter diesen erfolgt die Stichwahl. Gesetzt dem Fall, dass das Ergebnis eine/n erstgereihte/n Kandidatin/en ergibt und zwei weitere Kandidat/-innen Stimmengleichheit haben, so muss unter den stimmengleichen Kandidaten/-innen wiederum eine Stichwahl durchgeführt werden. Der/die stimmenstärkste Kandidat/-in tritt dann gegen den/die zuvor stimmenstärkste/n Kandidatin/en zur entscheidenden Stichwahl an. Allenfalls erforderliche weitere Abstimmungen sind nach denselben Richtlinien durchzuführen.
Jede/r Juror/-in ist verpflichtet, an jedem Abstimmungsvorgang teilzunehmen. Eine Stimmenthaltung ist nicht möglich.
Die Mitglieder der Jury haben während der gesamten Veranstaltung, die der Ermittlung der Preisträgerinnen dient, Anwesenheitspflicht, ausgenommen begründete Abwesenheit infolge Krankheit, höherer Gewalt und Ähnlichem. Tritt ein solcher Umstand ein, bleibt es den Veranstaltern Vorbehalten, einen Modus zu finden, um eine Durchführung des Bewerbes zu garantieren, die dem Statut weitestgehend entspricht.
9. Sind neben dem Ingeborg-Bachmann-Preis im Zuge dieser Veranstaltung weitere Preise ausgesetzt, sind zur Vergabe dieser Preise die Richtlinien des Ingeborg-Bachmann-Preises anzuwenden. Davon ausgenommen ist der Publikums-Preis.
10. Die Autor/-innen sind verpflichtet, bis einschließlich 21. April 2021 (Datum des Poststempels) die Manuskripte als Word- und PDF-Datei, jeweils Schriftgrad 12p, als Computerausdruck, ebenfalls Schriftgrad 12p, und auf Datenträger (CD, USB-Stick) per Einschreiben dem ORF Landesstudio Kärnten zu übermitteln. Der bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Text muss mit dem in der öffentlichen Lesung vorgetragenen Text übereinstimmen. Abzüge der Manuskripte erhalten die Mitglieder der Jury und der/die Moderatorin. Das Copyright bleibt in jedem Fall beim/bei der Autor/-in; dies gilt auch für die Senderechte, wenn die in Hörfunk, Fernsehen und Internet auszustrahlenden Ausschnitte den üblichen Rahmen der Berichterstattung einschließlich Dokumentation für den gesamten deutschen Sprachraum übersteigen.
Der/die Autor/-in verpflichtet sich, bis 7. Mai 2021 ein Filmportrait mit einer Mindestdauer von 2 Minuten 30 Sekunden und einer Höchstdauer von 3 Minuten mit Partnersendern von 3sat oder in Eigenregie zu erstellen. Auf alle Fälle stehen diese Filmportraits der ORF-Bachmann-Homepage unbegrenzt rechtefrei zur Verfügung. Die Autor/-innen erklären sich einverstanden, nach der Lesung, nach Absprache mit der Redaktion, dem ORF-Kärnten für Live-Gespräche zur Verfügung zu stehen. Weiters stehen die Preisträger/-innen im Anschluss an die 3sat-Übertragung am 20. Juni 2021 ab 12.00 Uhr via Skype der Redaktionsmannschaft von 3sat und ORF- Kärnten für Interviews zur Verfügung, die in weiterer Folge für andere Medien zugänglich gemacht werden.
Jene Autor/-innen, denen im Zuge der Tage der deutschsprachigen Literatur 2021 ein Preis zuerkannt wurde, verpflichten sich an einer „Nachlese zu den Tagen der deutschsprachigen Literatur“, die vom ORF und den Partnern der TDDL veranstaltet werden, gegen Honorar teilzunehmen.
11. Die Veranstalter haben die Möglichkeit, Dokumentationen (z.B. in Buchform, als Video, als CD als App für Smartphones u.a.) selbst oder über Auftrag herauszugeben, sowie die Texte unbegrenzt und honorarfrei im Internet auch in Übersetzung unter den Homepages bachmannpreis.ORF.at und www.3sat.de zu veröffentlichen. Die gelesenen Texte sind dafür auf Wunsch der Veranstalter und ohne Honorar zur Verfügung zu stellen. Die Rechte bleiben beim/bei der Autorin.
Für die obengenannten Veröffentlichungen stellen der/die Autorin den Veranstaltern ein professionelies Farbfoto in Druckqualität (kein Passfoto) von sich honorarfrei und unbegrenzt urheberrechtsfrei zur Verfügung.
12. Die vorliegenden Richtlinien sind für die Mitglieder der Jury und die eingeladenen Autorinnen verbindlich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Klagenfurt am Wörthersee, am 29.4.2021